Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Raisch Werbetechnik GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Raisch Werbetechnik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Auftraggeber übermittelt hat. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an:
Industrieschilder: Frontplatten, Typenschilder, Bezeichnungsschilder, Aufkleber, Folienlogos, Maschinendekore, Lackierschablonen, Direktdruck (Siebdruck), Brandschutzschilder.
Leitsysteme: Raumbeschilderung, Türschilder, Wegweiser, Verkehrsschilder, Parkplatzschilder, Infotafeln, Bauschilder, Lehrpfad-Beschilderung.
Außenwerbung: Schilder, Glasschilder, Beschriftungen, Pylone/Stelen, Profilbuchstaben (für den Außenbereich), Lichtwerbung, Fahrzeugbeschriftungen, Spannbanner, Leuchtkästen, Bauschilder.
Innenwerbung: Glasbeschichtung, UV-Schutz/Sonnenschutz, Profilbuchstaben (für den Innenbereich), PoS-Werbung, Displays, Messeausstattung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
Abweichende Zahlungsbedingungen können individuell schriftlich vereinbart werden.
5. Lieferung und Versand
Die Lieferbedingungen werden individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Mängel der gelieferten Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
8. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtleistung, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. In diesen Fällen verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
An allen Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
10. Sonderregelungen für Montageleistungen
Bei Montageleistungen (z. B. Anbringung von Schildern, Folierungen) haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Montageorte den technischen Anforderungen entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein und es dadurch zu Verzögerungen oder Mehraufwand kommen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht für Marketingzwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.